Kfz-Inspektionen
Sie als Autobesitzer haben die Wahl: Freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt?
Seit dem 1. Juni 2010 greift die EU-weit gültige GVO, welche regelt, dass Hersteller ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht mehr an Reparaturen in einer Vertragswerkstatt knüpfen dürfen. Solange Sie Ihren Neuwagen intervallgemäß und fachgerecht bei einer freien Werkstatt warten lassen, behalten Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung.Wählen Sie selbst zwischen Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt. Sie können auch selbst entscheiden, woher Sie Motoröl oder Ersatzteile beziehen. Original-Ersatzteile vom Autohersteller oder günstige Alternativen aus dem freien Ersatzteilhandel. Treffen Sie Ihre freie Wahl, ganz ohne Verlust Ihrer Gewährleistung.
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